Elektronische Dokumente lassen Sie uns bitte über eine verschlüsselte Verbindung zukommen. Hinweise hierzu finden Sie unter https://www.iuk-bayern.de/kontakt.
Informationen und Richtlinien
Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Richtlinie ist gemäß https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-424/ zur Verlängerung vorgesehen bis 31.12.2025.
Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe vor dem 1. Juli 2019 zugrunde liegen oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Gleiches gilt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2019 eingegangen sind (s. Richtlinie vom 15.05.2019, Abs. 8.2).
Skizzenphase
Um die Projektskizze zu erstellen, können Sie unsere ausführliche Gliederungsvorlage nutzen. Des Weiteren reichen Unternehmen das Formular „Angaben zum Unternehmen“ sowie die Bilanz des letzten testierten Jahresabschlusses ein. Für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, ist die Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich einzureichen.
Das Formular ist vor der Bearbeitung bitte zu speichern.
Anträge
Wurde Ihr Vorhaben positiv bewertet, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Weitere Hinweise zur Antragstellung, sowie eine Liste, welche Dokumente Sie für Ihr Teilvorhaben einreichen müssen, finden Sie unter www.iuk-bayern.de/antrag. Am Ende finden Sie außerdem noch einen Formulierungsvorschlag für eine Kooperationsvertrag.
Gliederungsvorschlag
ist per E-Mail einzureichen
Das Formular ist vor der Bearbeitung bitte zu speichern.
Das Formular ist vor der Bearbeitung bitte zu speichern.
Projektlaufzeit
Für Ihre bewilligten Vorhaben können Sie regelmäßig die entsprechenden Mittel abrufen. Folgende Dokumente stehen Ihnen für Mittelabrufe und Zwischenberichte zur Verfügung:
Kann gemeinsam im Verbund erstellt werden, wobei die individuellen Beiträge eines jeden Partners deutlich zu erkennen sein müssen.
Von jedem Verbundpartner zusammen mit der (gemeinsamen) Langfassung einzureichen.
Projektabschluss
Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Bitte verwenden Sie dazu folgende Vorlagen:
Projektnachgang
Drei Jahre nach Abschluss von Förderprojekten, die nach Förderrichtlinie BayVfP gefördert wurden (Förderkennzeichen startet mit „DIK“), ist von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Verwertungsbericht einzureichen. Den Einreichungstermin können Sie auch dem Terminblatt Ihres Zuwendungsbescheids bzw. Ihres letzten Änderungsbescheids entnehmen. Bitte verwenden Sie zur Erstellung des Verwertungsberichts die folgende Vorlage: