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FuE Programm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern

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Förderbedingungen

Förderbedingungen

Gefördert werden Verbundprojekte in denen mindestens ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet. Die beteiligten Partner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.

(gemäß Richtlinie vom 15.05.2019)

Die Förderbedingungen sind in der Programmrichtlinie detailliert festgelegt. Gefördert werden Verbundprojekte, in denen mindestens ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet. Die beteiligten Partner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben (siehe „Zielgruppen"), wo auch die wesentlichen Teile des Vorhabens durchzuführen sind.

Mit Projektvorschlägen können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen. Einreichungen erfolgen über Förderaufrufe zu aktuellen Themen (siehe „Bekanntmachungen“). Typische Projektlaufzeiten bewegen sich zwischen 1,5 und 3 Jahren.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden. Der Projektstart wird vom Projektträger schriftlich freigegeben, sobald alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen und Informationen aller Projektpartner in finaler Version vorliegen und die berechneten Förderquoten und der Projektstarttermin abgestimmt wurden.

Kostenarten

Zuwendungsfähig sind

  • Personalkosten (für eigenes, festangestelltes Personal mit fachlich einschlägiger Qualifikation),
  • Materialkosten,
  • Fremdleistungen sowie
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten, Investitionen; vorhabensanteilige Anerkennung von Abschreibungszeiträumen).
  • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind darüber hinaus Reisekosten förderfähig.

Personalkosten werden für Unternehmen pauschaliert. Für einen Personenmonat (160 Stunden) können Pauschalen angesetzt werden, die jeweils Personalnebenkosten, Gemeinkosten und Reisekosten mit abdecken und in der jeweiligen Programmrichtlinie festgelegt sind.

    Werkstudenten und Praktikanten sind bei Unternehmen als Fremdleistung anzusetzen.

    Organisationen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, setzen ihre Kosten ohne Mehrwertsteuer an.

    Eine Erläuterung des Unterschieds zwischen Materialkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstung finden Sie in unseren FAQ.

    Förderquoten

    Hinweise zu den erreichbaren Förderquoten, deren Berechnungsgrundlage und ein Berechnungsbeispiel haben wir auf der Seite "Förderquotenberechnung" für Sie zusammengestellt.

    Ausführliche Informationen

    Details der Förderbedingungen können Sie auch der Richtlinie des Programms entnehmen.

    Zusatzinhalte