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FuE Programm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern

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Zielgruppen

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Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Antragstellende Unternehmen müssen zur Finanzierung der Vorhaben in geeignetem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen. Zur Klärung der Förderfähigkeit und Förderkonditionen sonstiger Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Unternehmen in Bayern

Rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern sind antragsberechtigt.

Unternehmen mit Sitz außerhalb Bayerns können gefördert werden, wenn sie über einen bayerischen Standort verfügen, an dem die Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden und der maßgeblich an der kommerziellen Verwertung im Anschluss an das geförderte Projekt beteiligt ist.

Eigen- und Fremdmittel

Antragstellende Unternehmen müssen zur Finanzierung der Vorhaben in geeignetem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen (siehe Förderbedingungen). Die Finanzierung des Eigenanteils ist bei der Antragstellung nachzuweisen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, bei denen es sich laut EU-Richtlinie um „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt.

Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Ebenso antragsberechtigt sind Mitglieder oder Einrichtungen von Universitäten, Hochschulen sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern.

Sonstige Antragsteller

Zur Antragstellung sind laut Förderrichtlinie auch sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern berechtigt, sofern sie zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Sollten Sie sich in dieser Kategorie sehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, um Ihre tatsächliche Förderfähigkeit und mögliche Konditionen im Einzelfall zu klären.

Aufträge für Fremdleistungen

Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten können auch Aufträge für Fremdleistungen an bayerische Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vergeben werden. Eine Auftragsvergabe an Partner außerhalb Bayerns ist in der Regel nicht möglich.

Kontakt

Weitere Informationen erteilt gerne unser Team.

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