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FuE Programm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern

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Hinweise zur Skizzeneinreichung

Unser Unternehmen versteht sich als beratender Projektträger und steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollten die Ausführungen unten zu Fragen führen, rufen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns über Ihre Skizzen und Ideen.

Um die Skizzenbearbeitung auf Ihrer wie auf unsere Seite möglichst zielführend gestalten zu können, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, die dringend zu beachten sind:

(1) Unternehmen in Schwierigkeiten

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, bei denen es sich laut EU-Richtlinie (Art. 2 Abs. 18 AGVO) um „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt. Das ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist.

Die Prüfung der Kennzahlen zum „Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfolgt immer auf Basis der aktuellen Jahreseinzelabschlüsse.

(2) Festangestelltes Personal

Bei Unternehmen ist nur eigenes, festangestelltes Personal des Antragstellers mit fachlich einschlägiger Qualifikation als Personalkosten förderfähig. Die im Arbeitsplan bezifferten Aufwände sind durch eigenes, festangestelltes (aber nicht notwendigerweise unbefristet angestelltes) Personal aufzubringen. Externe Zuarbeiten, auch von Personal verwandter Unternehmen, sowie Aufwände für Werkstudenten und Praktikanten sind als Fremdleistung anzusetzen.

(3) Förderquotenberechnung

Unternehmen können maximal mit 50% der förderfähigen Kosten gefördert werden. In den meisten Fällen fällt die Förderquote jedoch niedriger aus. Bitte machen Sie sich mit unseren Hinweisen zur Förderquotenberechnung mit Berechnungsbeispiel vertraut. Kommen Sie im Fall von Unsicherheiten gerne frühzeitig auf uns zu.

(4) Technisches Entwicklungsrisiko vs. wirtschaftliches Unternehmerrisiko

Mit den Förderprogrammen trägt das bayerische Staatsministerium als Zuwendungsgeber das technische Entwicklungsrisiko Ihrer innovativen Vorhaben anteilig mit. Falls das Vorhaben aus inhaltlichen Gründen aufgrund des technischen Risikos nicht zum Erfolg führt und keine sonstigen Pflichtverletzungen vorliegen, wird die Zuwendung nicht zurückgefordert.

Gleichzeitig kann der Zuwendungsgeber ein eventuell erhöhtes wirtschaftliches Unternehmerrisiko nicht tragen. Falls die Bonität Ihres Unternehmens aus Sicht des Zuwendungsgebers nicht ausreichend ist, ist eine Förderung zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings kann bei einer nicht ausreichenden Bonität eine Absicherung des am Vorhaben zu leistenden Eigenanteils in Form einer Patronatserklärung angefordert werden. Diese kann i.d.R. von der Muttergesellschaft oder von dritten Unternehmen ausgestellt werden.

Sollten Sie Fragen zu unserer Einschätzung Ihrer Bonität haben, rufen Sie uns gerne an.

(5) Vollmachten / Berater

Bitte beachten Sie, dass wir Informationen zum Bearbeitungsstand, inhaltliche Diskussionen zum Vorhaben und Diskussionen zur formalen Förderfähigkeit nur mit dem jeweiligen Skizzeneinreicher, Antragsteller oder Zuwendungsnehmer teilen bzw. führen. Sofern der Antragsteller bei der Kommunikation mit uns von einem Dritten vertreten werden soll, muss uns eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.

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