- https://iuk-bayern.de/termine/bekanntmachung-it-sicherheit-insbesondere-fuer-kritische-infrastrukturen-in-privater-traegerschaft
- Bekanntmachung „IT-Sicherheit insbesondere für kritische Infrastrukturen in privater Trägerschaft“
- 2018-10-02T00:00:00+02:00
- 2018-10-02T23:59:59+02:00
Datum | 02.10.2018 (Europe/Berlin / UTC200) |
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Kontakt |
Dr. Jürgen Dam, Programmleiter Informations- und Kommunikationstechnik Bayern iuk-bayern@vdivde-it.de 089/5108963-011 |
Die Einreichungsfrist für diese Bekanntmachung ist abgelaufen. Aktuelle Bekanntmachungen finden Sie hier.
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Mit der Initiative „IT-Sicherheit insbesondere für kritische Infrastrukturen in privater Trägerschaft“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II innovative Verbundprojekte auf dem Gebiet der IT-Sicherheit, die insbesondere die Sicherheit von IT-Systemen in kritischen Infrastrukturen verbessern. Dadurch wird die Digitalisierung in Bayern weiter vorangetrieben und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung zukünftiger, gesellschaftlicher Herausforderungen geleistet.
Der Ausfall kritischer Infrastrukturen wie etwa der Strom- und Wasserversorgung, von Finanzsystemen oder der Lebensmittelversorgung hat dramatische Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere die Verfügbarkeit und Sicherheit der dort eingesetzten IT-Systeme ist dazu von zentraler Bedeutung. Besondere Herausforderungen bei der Absicherung dieser Infrastrukturen liegen zum einen in der heterogenen Zusammensetzung der Einzelsysteme, die teilweise über Jahrzehnte gewachsen sind. Zum anderen liegen sie in der Vernetzung von unterschiedlichsten Komponenten. Diese reichen von eingebetteten Sensoren bis hin zu mobilen Apps und Backend-System und müssen mit sehr hoher Verfügbarkeit betrieben werden, die über lange Betriebszeiten gewährleistet werden muss.
Ein Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen, wobei mindestens ein Unternehmen beteiligt sein muss. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden ausschließlich Arbeiten gefördert, die in Bayern durchgeführt werden. KMU werden im Besonderen zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte maximale Projektlaufzeit erstreckt sich bis Ende 2021. Projektvorschläge können ab sofort und bis zum Stichtag 02.10.2018 bis 13 Uhr über das folgende Internetportal eingereicht werden:
https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/1825
Ein Projektvorschlag besteht aus einer Projektskizze mit einer maximalen Länge von 15 Seiten und dem Formular „Angaben zu Unternehmen“, das betriebswirtschaftliche Angaben zum jeweiligen Unternehmen sowie dessen Verwertungsperspektiven enthält.